Jemanden \(auch: etwas\) mit Beschlag belegen \(auch: in Beschlag nehmen\)
- Jemanden \(auch: etwas\) mit Beschlag belegen \(auch: in Beschlag nehmen\)
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Wer eine Person oder Sache mit Beschlag belegt, nimmt sie ganz für sich in Anspruch: Die Gastgeberin hat den Dirigenten den ganzen Abend mit Beschlag belegt. Am Wochenende nehmen uns unsere Kinder in Beschlag. Die Gastfamilie hatte ihm ein Zimmer zur
Verfügung gestellt, aber er machte sich mit seinen Sachen breit, wie's ihm gerade gefiel und nahm bald die ganze
Wohnung in Beschlag.
Universal-Lexikon.
2012.
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